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Holz A1-A3
Holz A1-A3
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Im Preis inkl.: Transportkosten, Abholung oder Tausch
7 Tage Stellzeit
(Bei BigBags erfolgt die Abholung des BigBags auf Abruf)
Der Abfall darf folgendes beinhalten:
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Unbehandelte Massivhölzer (Kategorie A I), darunter (Euro-)Paletten aus Vollholz, Kabeltrommeln (nach 1989 hergestellt), Holzbalken, Möbelstücke, Holzküchen und andere Inneneinrichtungsgegenstände aus Massivholz, Obst- und Gemüsekisten sowie Transportkisten aus Massivholz, sowie Holzreste und Späne.
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Verleimtes oder lackiertes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (Kategorie A II), dazu gehören Holzbalken, Dielen, Fehlböden, Innenverkleidungen, Holzschalungen, Paletten aus Holzwerkstoffen, Schalbretter, Holzkisten aus Holzwerkstoffen, Innentüren und -zargen (ohne schädliche Verunreinigungen).
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Beschichtetes Altholz mit halogenorganischen Verbindungen, jedoch ohne Holzschutzmittel wie Lasuren oder Pestizide (Kategorie A III), darunter fällt Altholz aus Sperrmüll, Laminat, Möbelstücke, Holzküchen und andere Inneneinrichtungselemente, OSB-Platten und Spanplatten.
Hinweis: Kleine Befestigungen wie Nägel, Schrauben und Scharniere müssen nicht entfernt werden.
Der Abfall darf folgendes NICHT beinhalten:
- Althölzer mit Überresten von Dachpappe oder Bodenbelägen
- Bahnschwellen
- Holzwolle-Leichtbauplatten
- Polstermöbel und Sperrmüll
- Stammholz, Wurzeln und Astholz
Abfallhölzer umfassen Paletten, Kisten, Möbelstücke und Bauholz. Qualitativ hochwertiges Holz dient als strapazierfähiges Material zur Herstellung von Spanplatten oder Möbelplatten.
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